5.2 Vorzunehmende Zuordnungen beziehungsweise Korrekturen
MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken
Geltend · Stand ab 1. Januar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.2 · Deutsch
Zur Ermittlung der Bankenpauschale sind bei den vorerwähnten Positionen der Erfolgsrechnung (→ Ziff. 5.1) die folgenden, abschliessend aufgezählten Zuordnungen beziehungsweise Korrekturen vorzunehmen (beispielhafte Aufzählung einzig unter Ziff. 5.2.3 Bst. e). Zu beachten ist, dass der Aufteilungsschlüssel immer pro Geschäftsjahr, das grundsätzlich 12 Monate umfassen soll, und nicht pro Kalenderjahr zu ermitteln ist.
Darin