5.2 Vorzunehmende Zuordnungen beziehungsweise Korrekturen

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 1. Januar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.2 · Deutsch

Zur Ermittlung der Bankenpauschale sind bei den vorerwähnten Positionen der Erfolgsrechnung (→ Ziff. 5.1) die folgenden, abschliessend aufgezählten Zuordnungen beziehungsweise Korrekturen vorzunehmen (beispielhafte Aufzählung einzig unter Ziff. 5.2.3 Bst. e). Zu beachten ist, dass der Aufteilungsschlüssel immer pro Geschäftsjahr, das grundsätzlich 12 Monate umfassen soll, und nicht pro Kalenderjahr zu ermitteln ist.

Darin

  1. 5.2.1 Zinsengeschäft
  2. 5.2.2 Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
  3. 5.2.3 Verschiedenes
  4. 5.2.4 Aufteilungsschlüssel