5.3.1 Bemerkungen zum Berechnungsbeispiel

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 1. Mai 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.3.1 · Deutsch

a.

Aufteilung resp. Zuordnung der Erträge

Die Erträge aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft sind als Grundlage für die Ermittlung der Vorsteuerpauschale so zuzuordnen, wie sie insbesondere laut dem in der MWST-Branchen-Info Finanzbereich enthaltenen Leistungskatalog zu behandeln sind.
Die Zuordnung dieser Erträge zu den Bereichen „Steuerbar“ und „Von der Steuer ausgenommen“ entspricht somit der zum Zweck der Umsatzbesteuerung geltenden Regelung (→  Ziff. 5.2.2.1 Bst. a).

b.

Aufteilung resp. Zuordnung der Aufwendungen

Die Aufwendungen sind von den Erträgen sachgerecht in Abzug zu bringen. Bei sämtlichen Aufwendungen im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft muss nachvollziehbar sein, zu welchem Ertrag der entsprechende Aufwand geführt hat. Soweit damit eine sachgerechte Lösung erzielt wird, dürfen nicht direkt zuzuordnende Aufwendungen den Bereichen „Steuerbar“ beziehungsweise „Von der Steuer ausgenommen“ im Verhältnis der jeweiligen Erträge aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft zugeteilt werden (→  Ziff. 5.2.2.1 Bst. b).

Demnach gehören die Aufwendungen für die Drittverwahrung in den Bereich „Steuerbar“ und diejenigen für Courtagen in den Bereich „Von der Steuer ausgenommen“. Soweit damit eine sachgerechte Lösung erzielt wird, darf der Aufwand für diverse Kommissionen (CHF 5‘000) aufgrund des Ertragsverhältnisses beim Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft auf die beiden Bereiche aufgeteilt werden. Somit gehören 2‘194 Franken (= 43,88 % von CHF 5‘000) in den Bereich „Steuerbar“ und 2‘806 Franken (= 56,12 % von CHF 5‘000) in den Bereich „Von der Steuer ausgenommen“.

Die Zuordnung der Aufwendungen für Retrozessionen oder Kickback-Zahlungen muss mit der steuerlichen Behandlung des Grundgeschäfts übereinstimmen, auf dem die Berechnung derartiger Zahlungen beruht.

Art der Retrozessionen

(Beträge in CHF)

Steuerbar

Ausge-

nommen

Total

Retrozessionen basierend auf Courtagen und anderen von der Steuer ausgenommenen Erträgen

246’160

246’160

Retrozessionen basierend auf Depotgebühren und anderen steuerbaren Erträgen

153‘840

153’840

Total bezahlte Retrozessionen

153’840

246‘160

400’000