8.1.2 Veräusserung einer bisher für Banktätigkeiten verwendeten Liegenschaft (ohne und mit Option)

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 8.1.2 · Deutsch

1

Sachverhalt
Ein für die Bank B bis Mitte Oktober 2018 erstellter Neubau wird ab 1.11.2018 bis 30.6.2023 für Banktätigkeiten genutzt (Vermögensverwaltung, Kreditgeschäfte usw.). Auf den 1.7.2023 wird die Liegenschaft samt Heizölvorrat veräussert.
 
Die Vorsteuerpauschalen für die Jahre 2018 - 2023 belaufen sich auf

2018:

27 %

2019:

30 %

2020:

25 %

2021:

31 %

2022:

35 %

2023:

32 %

Für die Erstellung des Gebäudes und für sonstige Kosten sind folgende Aufwendungen angefallen (alle Beträge in CHF):

Total-

betrag

Steuerun-

belasteter

Betrag

Betrag

inkl.

MWST

Steuer-

satz

in %

Landerwerb (Boden)

900’000

900’000

0

-

Roherschliessungskosten

80’000

5’000

75’000

7,7

Kosten Gebäudeerstellung

3’000’000

150’000

2’850’000

7,7

Ab dem Jahr 2019 jährlich angefallene werterhaltende Unterhalts- und Betriebskosten (Heizöl, Hauswartung usw.)

50’000

0

50’000

7,7

Heizölvorrat am 30.6.2023: Einkauf und Geltendmachung der Vorsteuer im Jahre 2022

20’000

0

20’000

7,7

2

Steuerliche Massnahmen

2.1

Verkauf der Liegenschaft ohne Option

a.

Bestimmung der zu besteuernden Aufwendungen beziehungsweise Vorsteuer
 
Der Eigenverbrauch ist zu dem im Zeitpunkt der Investition geltenden Steuersatz auf folgenden Aufwendungen beziehungsweise Vorsteuer abzurechnen:

-

Zeitwert der Vorsteuer auf den Kosten für die Gebäudeerstellung;

-

Vorsteuer auf dem Einkaufspreis des Heizölvorrats.

Kein Eigenverbrauch muss auf den jährlich angefallenen werterhaltenden Unterhalts- und Betriebskosten resp. deren Vorsteuer abgerechnet werden.

b.

Steuerberechnung

Gebäudeerstellung:

Beträge
in CHF

Roherschliessungskosten (inkl. 7,7 % MWST)

75’000

Kosten Gebäudeerstellung (inkl. 7,7 % MWST

2’850’000

Total Anlagekosten (inkl. 7,7 % MWST)

2’925’000

davon 7,7 % MWST resp. Vorsteuer (gerundet)

209’123

Abschreibung für die Jahre 2018 bis 2022;
5 Jahre à 5 % = 25 % von 209’123 Franken

- 52’281

Zeitwert Vorsteuer für Kosten der Gebäudeerstellung

156’842

Korrektur des Vorsteuerabzugs per 1.7.2023:

Auf der Gebäudeerstellung im Jahr 2018 konnte die Bank gemäss damaliger Vorsteuerpauschale einen Vorsteuerabzug von 27 % vornehmen.

Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch:

27 % von 156’842 Franken

42’347

Heizölvorrat:

Heizölvorrat am 30.6.2023 (inkl. 7,7 % MWST)

20’000

davon 7,7 % MWST bzw. Vorsteuer

1’430

Korrektur des Vorsteuerabzugs per 1.7.2023:

Auf dem Einkauf von Heizöl im Jahr 2022 konnte die Bank gemäss damaliger Vorsteuerpauschale einen Vorsteuerabzug von 35 % vornehmen.

Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch:

35 % von 1’430 Franken

501

Die Bank B hat die Korrekturen von 42’347 und 501 Franken in der MWST-Abrechnung des dritten Quartals 2023 unter Ziffer 415 zu deklarieren.

2.2

Verkauf der Liegenschaft mit Option

a.

Bestimmung der zu entsteuernden Aufwendungen beziehungsweise Vorsteuer
 
Eine Einlageentsteuerung per 1.7.2023 ist zu den ursprünglich belasteten Steuersätzen auf folgenden Aufwendungen beziehungsweise Vorsteuer möglich:

-

Zeitwert der Vorsteuer auf den Kosten für die Gebäudeerstellung;

-

Vorsteuer auf dem Einkaufspreis des Heizölvorrats.

Keine Einlageentsteuerung ist auf den jährlich angefallenen werterhaltenden Unterhalts- und Betriebskosten resp. deren Vorsteuern möglich.

b.

Steuerberechnung

Gebäudeerstellung:

Beträge
in CHF

Roherschliessungskosten (inkl. 7,7 % MWST)

75’000

Kosten Gebäudeerstellung (inkl. 7,7 % MWST)

2’850’000

Total Anlagekosten (inkl. 7,7 % MWST )

2’925’000

davon 7,7 % MWST bzw. Vorsteuer

209’123

Abschreibung für die Jahre 2018 bis 2022;
5 Jahre à 5 % = 25 % von 209’123 Franken

- 52’281

Zeitwert Vorsteuer für Kosten der Gebäudeerstellung

156’842

Einlageentsteuerung per 1.7.2023:

Auf der Gebäudeerstellung im Jahr 2018 konnte die Bank gemäss damaliger Vorsteuerpauschale einen Vorsteuerabzug von 27 % vornehmen.

Zu entsteuern sind demnach 73 % (100 - 27 %),
73 % von 156’842 Franken

114’495

Heizölvorrat:

Heizölvorrat am 30.6.2023 (inkl. 7,7 % MWST)

20’000

davon 7,7 % MWST bzw. Vorsteuer

1’430

Einlageentsteuerung per 1.7.2023:

Auf dem Einkauf von Heizöl im Jahr 2022 konnte die Bank gemäss damaliger Vorsteuerpauschale einen Vorsteuerabzug von 35 % vornehmen.

Zu entsteuern sind demnach 65 % (100 - 35 %),
65 % von 1’430 Franken

930

Die Bank B kann die Einlageentsteuerung (CHF 114’495 und 930) im dritten Quartal des Jahres 2023 unter Ziffer 410 der MWST-Abrechnung geltend machen. Der Abrechnung sind „geeignete Aufstellungen“ zur Berechnung der Einlageentsteuerung beizulegen.

[Abbildung: im Original]

Für weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen von Nutzungsänderungen bei Liegenschaften (Einlageentsteuerung oder Eigenverbrauch) wird auf die MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien verwiesen.