6.3 Nebenkosten

MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 6.3 · Deutsch

Die Nebenkosten sind eine variable Komponente des Mietzinses. Sie können pauschal (im Mietzins enthalten), nach einem Schlüssel und/oder verbrauchsabhängig vom Vermieter an die Mieter in Rechnung gestellt werden. Deshalb bilden Miete und Nebenkosten eine Einheit und sind – auch bei separater Fakturierung – steuerlich gleich zu behandeln.

Nicht als Nebenkosten gelten zusätzlich vom Vermieter und von Dritten gegenüber dem Mieter erbrachte und separat fakturierte Leistungen, die für das vermietete Objekt anfallen (z. B. Zimmer- oder Wohnungsreinigung, Waschen der Bettwäsche sowie Strom- oder Wasserleistungen durch Dritte). Diese Leistungen sind zum jeweils anwendbaren gesetzlichen Steuersatz durch den steuerpflichtigen Vermieter oder Dritten zu versteuern. Werden diese Zusatzleistungen zu einem Gesamtentgelt fakturiert, sind die Bestimmungen bei Leistungskombinationen (Art. 19 Abs. 2 MWSTG) anwendbar.

[Abbildung: im Original]

Weitere Einzelheiten zu den Nebenkosten und zur Mehrheit der Leistungen (u. a. Leistungskombination) können der Ziffer 9.2 sowie der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 6.3.1 Nebenkosten bei optierten Mietverhältnissen
  2. 6.3.2 Nebenkosten bei nicht optierten Mietverhältnissen