6.10.2 Bauliche Massnahmen durch den Vermieter

MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 6.10.2 · Deutsch

Wünscht der Mieter zusätzliche Investitionen, gelten die vom Vermieter in Rechnung gestellten Kosten dann als Teil des Mietentgeltes (teilen die mehrwertsteuerliche Qualifikation [von der Steuer ausgenommen oder steuerbar] der Miete), wenn sie im Mietzins enthalten sind.

Hat der Mieter jedoch für diese zusätzlichen Investitionen eine Einmalzahlung zu leisten, sind diese nicht mehr Teil des Mietentgelts und vom Vermieter zum Normalsatz abzurechnen.