8.3 Erneuerungsfonds bei STWEG und MEG
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 26. Mai 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 8.3 · Deutsch
Die separat in Rechnung gestellten Beiträge für den Erneuerungsfonds gelten als von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG) und müssen somit nicht versteuert werden. Ebenfalls nicht zu versteuern ist der bei der STWEG resp. MEG vorhandene Bestand des Erneuerungsfonds im Zeitpunkt der Unterstellung unter die Steuerpflicht. Die steuerpflichtige STWEG resp. MEG kann die auf den Aufwendungen ausgewiesene Vorsteuer im Umfang der im Zeitpunkt der Aufwendungen optierten Leistungen an die STWE resp. ME (i. d. R. nach Wertquoten) geltend machen.
Bei Investitionen, welche durch den Erneuerungsfonds ganz oder teilweise vorfinanziert sind, ist bei der Rechnungsstellung an diejenigen STWE resp. ME, bei denen für die unter Ziffer 8.1 aufgezählten Leistungen optiert wurde, zu beachten, dass die MWST auf dem Bruttobetrag – also vor der Verrechnung mit dem Fondsbestand – zum aktuell gültigen Steuersatz geschuldet und auszuweisen ist (vgl. nachfolgendes Beispiel).
Bei der Rechnungsstellung an diejenigen STWE resp. ME, bei denen nicht optiert wurde, ist die auf den Aufwendungen lastende Vorsteuer verdeckt zu überwälzen, da diese keinen Vorsteuerabzug vornehmen können.
Beispiel | ||
Eigentümer mit Option | Wertquote 60 % | |
Eigentümer ohne Option | Wertquote 40 % | |
Beträge in CHF | ||
Fondsbestand | 1'800.00 | |
Umbauarbeiten | 2'000.00 | |
Rechnung des Generalunternehmers an die Gemeinschaft | ||
Umbauarbeiten | 2'000.00 | |
zuzüglich 8,1 % MWST | 162.00 | |
Total | 2'162.00 | |
Vorsteuerabzug bei der Gemeinschaft: | 60 % von 162 | 97.20 |
Rechnung der Gemeinschaft an den Eigentümer mit Option | ||
Umbauarbeiten | 60 % von 2'000 | 1'200.00 |
zuzüglich 8,1 % MWST | 97.20 | |
1'297.20 | ||
Verrechnung mit Fondsbestand | 60 % von 1'800 | - 1'080.00 |
Zu bezahlender Restbetrag | 217.20 | |
Rechnung der Gemeinschaft an den Eigentümer ohne Option | ||
Umbauarbeiten | 40 % von 2'162 | 864.80 |
Verrechnung mit Fondsbestand | 40 % von 1'800 | - 720.00 |
Zu bezahlender Restbetrag | 144.80 | |