8.3 Erneuerungsfonds bei STWEG und MEG

MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 8.3 · Deutsch

Die separat in Rechnung gestellten Beiträge für den Erneuerungsfonds gelten als von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG) und müssen somit nicht versteuert werden. Ebenfalls nicht zu versteuern ist der bei der STWEG resp. MEG vorhandene Bestand des Erneuerungsfonds im Zeitpunkt der Unterstellung unter die Steuerpflicht. Die steuerpflichtige STWEG resp. MEG kann die auf den Aufwendungen ausgewiesene Vorsteuer im Umfang der im Zeitpunkt der Aufwendungen optierten Leistungen an die STWE resp. ME (i. d. R. nach Wertquoten) geltend machen.

Bei Investitionen, welche durch den Erneuerungsfonds ganz oder teilweise vorfinanziert sind, ist bei der Rechnungsstellung an diejenigen STWE resp. ME, bei denen für die unter Ziffer 8.1 aufgezählten Leistungen optiert wurde, zu beachten, dass die MWST auf dem Bruttobetrag – also vor der Verrechnung mit dem Fondsbestand – zum aktuell gültigen Steuersatz geschuldet und auszuweisen ist (vgl. nachfolgendes Beispiel).

Bei der Rechnungsstellung an diejenigen STWE resp. ME, bei denen nicht optiert wurde, ist die auf den Aufwendungen lastende Vorsteuer verdeckt zu überwälzen, da diese keinen Vorsteuerabzug vornehmen können.

Beispiel

Eigentümer mit Option

Wertquote 60 %

Eigentümer ohne Option

Wertquote 40 %

Beträge in CHF

Fondsbestand

1'800.00

Umbauarbeiten

2'000.00

Rechnung des Generalunternehmers an die Gemeinschaft

Umbauarbeiten

2'000.00

zuzüglich 8,1 % MWST

162.00

Total

2'162.00

Vorsteuerabzug bei der Gemeinschaft:

60 % von 162

97.20

Rechnung der Gemeinschaft an den Eigentümer mit Option

Umbauarbeiten

60 % von 2'000

1'200.00

zuzüglich 8,1 % MWST

    97.20

1'297.20

Verrechnung mit Fondsbestand

60 % von 1'800

- 1'080.00

Zu bezahlender Restbetrag

217.20

Rechnung der Gemeinschaft an den Eigentümer ohne Option

Umbauarbeiten

40 % von 2'162

864.80

Verrechnung mit Fondsbestand

40 % von 1'800

- 720.00

Zu bezahlender Restbetrag

144.80