9.11 Fahrnisbauten (Veräusserung oder Vermietung)
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 9.11 · Deutsch
Fahrnisbauten wie Hütten, Buden, Baracken, Tribünen, Festhallen und Zelte gelten - soweit sie nicht im Grundbuch eingetragen sind - nicht als Bauwerke. Deren Veräusserung oder Vermietung sind daher als Lieferungen von beweglichen Gegenständen zum Normalsatz zu versteuern.
Beispiel
Das Zurverfügungstellen von Beherbergungsmöglichkeiten in Wohnwagen oder Zelten und das Vermieten von Zimmern in anderen Fahrnisbauten an den Betreiber eines Campingplatzes unterliegen der MWST zum Normalsatz.
Darin