9.4 Vermietung von Kinos, Ton-, Film- und Fernsehstudios und dergleichen

MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 9.4 · Deutsch

Die Vermietung von Kinos, Ton-, Film- oder Fernsehstudios als Ganzes, d.h. zur alleinigen Benützung durch den Mieter (mit oder ohne Recht auf Benützung der Betriebseinrichtungen), ist von der Steuer ausgenommen. Werden hingegen lediglich die Einrichtungen wie beispielsweise Mischpult, Lautsprecher oder Beleuchtungsanlage vermietet, unterliegt das Entgelt der Steuer zum Normalsatz.