9.4 Vermietung von Kinos, Ton-, Film- und Fernsehstudios und dergleichen
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 9.4 · Deutsch
Die Vermietung von Kinos, Ton-, Film- oder Fernsehstudios als Ganzes, d.h. zur alleinigen Benützung durch den Mieter (mit oder ohne Recht auf Benützung der Betriebseinrichtungen), ist von der Steuer ausgenommen. Werden hingegen lediglich die Einrichtungen wie beispielsweise Mischpult, Lautsprecher oder Beleuchtungsanlage vermietet, unterliegt das Entgelt der Steuer zum Normalsatz.