3.3 Unkostengemeinschaft als reine Vermittlerin

MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 3.3 · Deutsch

Eine Unkostengemeinschaft kann darüber hinaus als blosse Vermittlerin tätig sein. In diesem Fall tritt sie gegen aussen nicht in eigenem, sondern ausdrücklich im Namen und für Rechnung sämtlicher Kanzleimitglieder auf.

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Einzelheiten zur direkten Stellvertretung können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

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In solchen Fällen ist zu beachten, dass die Originalrechnungen der Lieferanten an sämtliche Kanzleimitglieder adressiert sind. Zudem ist eine Aufteilung der Kosten auf jeden Anwalt und/oder Notar vorzunehmen und jedem von ihnen ist dieser Beleg (in Kopie) zu übergeben. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit) ist bei der Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode möglich.