A.1.1 Grundsätzliches

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · A.1.1 Grundsätzliches · Deutsch

Gemäss Artikel 12 Absatz 1 MWSTG handelt es sich bei den autonomen DS von Bund, Kantonen und Gemeinden um Steuersubjekte der Gemeinwesen.

Die autonomen DS des Bundes finden sich beispielsweise in der Liste der Verwaltungseinheiten des Bundes, diejenigen der Kantone können dem jeweiligen Organigramm oder dem jeweiligen Geschäftsbericht entnommen werden.

Aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Gesetze ist bei der Frage, was als Gemeinde gilt, das jeweilige kantonale Gemeindegesetz zu konsultieren.

Sind Gemeinwesen im kantonalen Gemeindegesetz nicht als Gemeinde aufgeführt, verfügen jedoch über den Gemeindestatus aufgrund eines anderen kantonalen Gesetzes und führen zudem die Buchhaltung nach den Rechnungslegungsvorschriften des kantonalen Gemeindegesetzes, gelten diese Gemeinwesen ebenfalls als Gemeinden im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 MWSTG.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).