B.4 Umfang der Steuerpflicht

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · B.4 Umfang der Steuerpflicht · Deutsch

Ein Steuersubjekt des Gemeinwesens gemäss Artikel 12 Absatz 1 MWSTG oder ein steuerpflichtiger Zusammenschluss verschiedener autonomer DS gemäss Artikel 12 Absatz 2 MWSTG hat sämtliche Umsätze zu versteuern, sofern

Die gemäss Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen, können unter Vorbehalt von Artikel 22 Absatz 2 MWSTG freiwillig versteuert werden (Option; → Ziff. C.5).

Nicht zu versteuern sind Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG) und aus anderen Nicht-Entgelten gemäss Artikel 18 Absatz 2 MWSTG. Eine freiwillige Versteuerung solcher Einnahmen ist nicht möglich.