B.6 Gruppenbesteuerung nach Artikel 13 MWSTG

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · B.6 Gruppenbesteuerung nach Artikel 13… · Deutsch

Die Gruppenbesteuerung nach Artikel 13 MWSTG ist bei autonomen DS von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 12 Abs. 1 MWSTG) anwendbar, wenn

  • sich eine oder mehrere DS eines Gemeinwesens; und

  • mindestens eine juristische Person, welche von diesem Gemeinwesen beherrscht wird,

zu einem einzigen Steuersubjekt zusammenschliessen.

Bei der Gruppenbesteuerung kann die Pauschalsteuersatzmethode nicht angewendet werden.

[Abbildung: im Original]

Weitere detaillierte Erläuterungen zur Gruppenbesteuerung finden sich in der MWST-Info Gruppenbesteuerung.

Wollen sich lediglich einzelne autonome DS eines Gemeinwesens zu einem Steuersubjekt zusammenschliessen, ist dies ausserhalb der Gruppenbesteuerung gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 MWSTG (Zusammenschluss einzelner autonomer DS) möglich (→ Ziff. A.1.3).

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).