B.6 Gruppenbesteuerung nach Artikel 13 MWSTG
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die Gruppenbesteuerung nach Artikel 13 MWSTG ist bei autonomen DS von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 12 Abs. 1 MWSTG) anwendbar, wenn
sich eine oder mehrere DS eines Gemeinwesens; und
mindestens eine juristische Person, welche von diesem Gemeinwesen beherrscht wird,
zu einem einzigen Steuersubjekt zusammenschliessen.
Bei der Gruppenbesteuerung kann die Pauschalsteuersatzmethode nicht angewendet werden.
[Abbildung: im Original] | Weitere detaillierte Erläuterungen zur Gruppenbesteuerung finden sich in der MWST-Info Gruppenbesteuerung. |
Wollen sich lediglich einzelne autonome DS eines Gemeinwesens zu einem Steuersubjekt zusammenschliessen, ist dies ausserhalb der Gruppenbesteuerung gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 MWSTG (Zusammenschluss einzelner autonomer DS) möglich (→ Ziff. A.1.3).
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).