E.1.4.4 Beispiel 4: Anschlussgebühren bei Steuersatzänderung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die DS Abwasser der Gemeinde Oberhausen stellte der Familie Muster mit der Erteilung der Baubewilligung am 1. Juli 2023 unter anderem die Abwasseranschlussgebühren provisorisch in Rechnung. Auf der Akontorechnung weist die Gemeinde mehrwertsteuerkonform einen Steuersatz von 7,7 % aus. Der Anschluss ans öffentliche Netz erfolgte am 30. Dezember 2023. Nach der abschliessenden Gebäudeschatzung am 1. März 2024 fakturierte die Gemeinde Oberhausen der Familie Muster die definitiven Anschlussgebühren mittels Schlussrechnung. Da der tatsächliche Anschluss (Zeitpunkt der Leistungserbringung) bereits im Jahr 2023 erfolgte, unterliegen auch die definitiv in Rechnung gestellten Anschlussgebühren der Steuer zu 7,7 % (Steuersatz von 7,7 % gültig bis 31.12.2023).