E.2.3 Vorsteuerabstimmung bei Gemeinwesen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Eine Vorsteuerabstimmung ist nur von steuerpflichtigen Personen vorzunehmen, welche die MWST nach der effektiven Abrechnungsmethode abrechnen.

Mit der Vorsteuerabstimmung wird überprüft, ob die gegenüber der ESTV deklarierten Vorsteuern mit der Buchhaltung (Vorsteuerkonten) übereinstimmen.

Bei der Erstellung einer Vorsteuerabstimmung sind speziell die folgenden Geschäftsfälle zu beachten (Art. 128 Abs. 3 MWSTV):

  • Wurde die Vorsteuer der deklarierten Bezugsteuer berücksichtigt?

  • Wurden Vorsteuerkorrekturen und -kürzungen berücksichtigt und existieren Aufzeichnungen über die Berechnung?

Zum besseren Verständnis nachfolgend eine beispielhafte Vorsteuerabstimmung einer DS Wasserversorgung:

A Vorsteuern gemäss Buchhaltung

1. Quartal

2. Quartal

3. Quartal

4. Quartal

Total

Kto. 1170 Vost Mat.+DL

5'600

3'200

4'500

6'500

19'800

+ Kto. 1171 Vost Inv. + BA

0

54'650

11'800

0

66'450

= Total A: Vorsteuern gemäss Buchhaltung

5'600

57'850

16'300

6'500

86'250

B Vorsteuerdeklaration in den MWST-Abrechnungen

1. Quartal

2. Quartal

3. Quartal

4. Quartal

Total

Deklarierte Vorsteuern (Ziffer 400)

5'600

3'100

4'500

6'500

19'700

+ Deklarierte Vorsteuern (Ziffer 405)

0

54'600

12'100

0

66'700

Total B: deklarierte Vorsteuern

5'600

57'700

16'600

6'500

86'400

C Differenzen: Total A abzüglich Total B

1. Quartal

2. Quartal

3. Quartal

4. Quartal

Nachdeklaration in der Jahresabstimmung

Vorsteuer (Ziffer 400)

0

100

0

0

100

Vorsteuer (Ziffer 405)

0

50

- 300

0

- 250

(negativer Betrag = zu viel deklariert, positiver Betrag = zu wenig deklariert)

Die festgestellten Differenzen sind innerhalb der Finalisierungsfrist (Art. 72 Abs. 1 MWSTG) mittels Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) der ESTV zu melden.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).