E.2.1 Umsatzabstimmung bei Gemeinwesen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · E.2.1 Umsatzabstimmung bei Gemeinwesen · Deutsch

Die ESTV kann von steuerpflichtigen Personen die Einreichung einer Umsatzabstimmung verlangen (Art. 128 Abs. 1 Bst. d MWSTV).

Mit der Umsatzabstimmung wird überprüft, ob die gegenüber der ESTV deklarierten Umsätze mit der Buchhaltung übereinstimmen.

Bei der Erstellung einer Umsatzabstimmung sind speziell die folgenden Geschäftsfälle zu beachten (Art. 128 Abs. 2 MWSTV):

  • Wurden Erträge als Aufwandminderungen und damit auf einem Aufwandkonto verbucht?

  • Wurden Betriebsmittel verkauft?

  • Gab es Erlösminderungen?

  • Wurden Debitorenverluste gebucht?

  • Wurden bei den Abschlussbuchungen zeitliche oder sachliche Abgrenzungen vorgenommen, die nicht umsatzrelevant sind (z. B. Rückstellungen und interne Umbuchungen)?

Zum besseren Verständnis nachfolgend eine beispielhafte Umsatzabstimmung einer nach vereinbarten Entgelten abrechnenden DS Parkplatzbewirtschaftung.

A Einnahmen gemäss Buchhaltung

Beträge exkl. MWST

Steuerb. und optierte Umsätze (NS 8,1 %)

Von der Steuer ausgen. Leistungen (Art. 21 Abs. 2 MWSTG)

Total steuerb., optierte und von der Steuer ausgen. Leistungen

Subv. und andere öff.-rechtl. Beiträge (Art. 18 Abs. 2 Bst. a–c MWSTG)

Einnahmen aus hoheitlichen Tätigk., Schadenersatz, Dividenden usw.

(Art. 18 Abs. 2 Bst. d–l MWSTG)

Einnahmen Parkhaus

228'000

228'000

Einnahmen Parkplätze nicht im Gemeingebrauch

70'000

70'000

Einnahmen Parkplätze im Gemeingebrauch

47'680

47'680

Bussen

14'000

Schadenersatz (Versicher AG)

2'500

Subvention Parkhaus (Kanton)

5'000

Total Beträge exkl. MWST

298'000

47'680

345'680

5'000

16'500

+ MWST

24'138

24'138

Total A: Beträge inkl. MWST

322'138

47'680

369'818

5'000

16'500

B Deklaration in den MWST-Abrechnungen

Beträge inkl. MWST

Steuerb. und optierte Umsätze (NS 8,1 %)

Von der Steuer ausgen. Leistungen gem. Art. 21 Abs. 2 MWSTG (Ziffer 230)

Total vereinbarte Entgelte (Ziffer 200)

Nicht-Entgelte gem. Art. 18 Abs. 2

Bst. a–c MWSTG (Ziffer 900)

Bst. d–l MWSTG (Ziffer 910)

Q01/2024

72'000

8'000

80'000

4'000

Q02/2024

98'000

12'400

110'400

5'600

Q03/2024

73'900

7'500

81'400

5'000

2'400

Q04/2024

76'000

20'300

96'300

4'200

Total B: deklarierte Beträge

319'900

48'200

368'100

5'000

16'200

C Differenz: Total A abzüglich Total B

Nachdeklaration in der Abrechnung "Berichtigung"

Steuerb. und optierte Umsätze (NS 8,1 %)

Von der Steuer ausgen. Leistungen gem. Art. 21 Abs. 2 MWSTG (Ziffer 230)

Total vereinbarte Entgelte (Ziffer 200)

Nicht-Entgelte gem. Art. 18 Abs. 2

Bst. a–c MWSTG (Ziffer 900)

Bst. d–l MWSTG (Ziffer 910)

2'238

-520

1'718

0

300

(negativer Betrag = zu viel deklariert, positiver Betrag = zu wenig deklariert)

Die festgestellten Differenzen sind innerhalb der Finalisierungsfrist (Art. 72 Abs. 1 MWSTG) mittels Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) der ESTV zu melden.

[Abbildung: im Original]

Für Gemeinwesen, welche nach vereinnahmten Entgelten abrechnen, findet sich ein entsprechendes Beispiel im Anhang der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).