H.1.7 VASA-Gebühr

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.1.7 VASA-Gebühr · Deutsch

Bei der VASA-Gebühr handelt es sich um eine vom Bundesamt für Umwelt erhobene öffentlich-rechtliche Abgabe für die Ablagerung von Abfällen im Inland und der Ausfuhr von Abfällen zur Ablagerung im Ausland. Schuldner dieser Gebühr sind die Deponiebetreiber im Inland.

Fakturiert ein Deponiebetreiber die ihm vom Bundesamt für Umwelt in Rechnung gestellte VASA-Gebühr an seine Endkunden im Inland weiter, unterliegt diese – als Kostenbestandteil der Entsorgungsleistung – der Steuer zum Normalsatz.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).