H.1.1 Entsorgungsleistung / Abfallbeseitigung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Leistungen von Gemeinwesen auf dem Gebiet der Entsorgung sind unternehmerisch (Art. 14 Ziff. 15 MWSTV) und gelten als an dem Ort erbracht, an dem der Empfänger dieser Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Die Entschädigungen für die Abfallbeseitigung (Grundgebühren, Kehrichtsackgebühren, Gebühren für Separatsammlungen und Gebühren der Kadaversammelstellen) sind somit als Entsorgungsleistungen zum Normalsatz steuerbar.
Beim Bezug solcher Entsorgungsdienstleistungen von einem ausländischen Leistungserbringer kann die Bezugsteuerpflicht beim inländischen Gemeinwesen ausgelöst werden (→ Ziff. C.6).