H.12.3 Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN-Kontrollen)

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Die in der Landwirtschaftsgesetzgebung vorgeschriebenen ÖLN-Kontrollen gelten als hoheitlich (Art. 3 Bst. g MWSTG) erbracht, sofern die mit der Aufgabe betraute Organisation oder Institution ermächtigt ist, Verfügungen im eigenen Namen im Sinne von Artikel 5 VwVG auszustellen, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können (→ Ziff. C.2.1). Ist dies nicht der Fall, erbringt die Organisation steuerbare Dienstleistungen.