H.12.6 Forstbetriebe – detaillierte Ausführungen zu den verschiedenen Forstbetriebsformen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Forstbetriebe existieren in Form von autonomen DS, Zweckverbänden, einfachen Gesellschaften und juristischen Personen des privaten Rechts. Die am Forstbetrieb beteiligten Mitglieder können ihre Wälder dem Forstbetrieb entweder zur unentgeltlichen Nutzung oder entgeltlichen Bewirtschaftung übergeben.

Je nach Zusammenarbeitsform, Übergabe der Wälder und Beteiligungsverhältnissen ergeben sich in Bezug auf die Mehrwertsteuer unterschiedliche Auswirkungen für den jeweiligen Forstbetrieb, welche in den Ziffern H.12.6.1–H.12.6.4 ausgeführt werden.

Darin

  1. H.12.6.1 Wälder werden dem Forstbetrieb (nur Gemeinwesen beteiligt) zur unentgeltlichen Nutzung übergeben
  2. H.12.6.2 Wälder werden dem Forstbetrieb (nur Gemeinwesen beteiligt) nicht zur unentgeltlichen Nutzung übergeben
  3. H.12.6.3 Wälder werden dem Forstbetrieb (Gemeinwesen und Nichtgemeinwesen beteiligt) zur unentgeltlichen Nutzung übergeben
  4. H.12.6.4 Wälder werden dem Forstbetrieb (Gemeinwesen und Nichtgemeinwesen beteiligt) nicht zur unentgeltlichen Nutzung übergeben