H.5.6 Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligungen
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die Erteilung von Betriebskonzessionen und Betriebsbewilligungen gilt als hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG). Dies gilt auch für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen durch kantonale Stellen.