13.3 Steuerbare Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 13.3 · Deutsch
Die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderungen mit nicht eigens für diesen Zweck eingerichteten Transportmitteln (z. B. Züge, Busse, Trams, Seilbahnen, Privatfahrzeuge oder Taxis) ist selbst dann steuerbar, wenn die Invalidenversicherung für die Beförderung aufkommt.
Leistungen im Zusammenhang mit dem Sichern von Unfallstellen sowie die reine Zurverfügungstellung von Rettungsmaterial ohne Pflege- oder Hilfeleistung sind zum Normalsatz steuerbar.
Ebenfalls zum Normalsatz steuerbar ist die Beförderung von verstorbenen Personen.