5.1 Röntgeninstitute

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 5.1 · Deutsch

Das Erstellen von Röntgenbildern, Schirmbildern, Computertomogrammen usw. sowie das Stellen einer darauf basierenden Diagnose durch ärztlich geleitete Röntgeninstitute mit kantonaler Bewilligung sind von der Steuer ausgenommen.

In einem solchen Röntgeninstitut ausgeführte Radiotherapien gelten als Heilbehandlungen und sind ebenfalls von der Steuer ausgenommen.