8.5.1 Definition
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 3. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.5.1 · Deutsch
Eine Veranstaltung im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG ist ein Anlass mit Gelegenheitscharakter, der somit nicht ständig, sondern ein- oder mehrmals, im Maximum jedoch sechsmal pro Jahr stattfindet. Darunter fallen folgende Anlässe:
Basare;
Flohmärkte;
Abgabe von Abzeichen oder sonstigen Gegenständen (z.B. Früchte oder Schokolade) im Rahmen von Mittelbeschaffungsaktionen auf der Strasse und von Tür zu Tür;
Galaabende und Wohltätigkeitsbälle;
Tombola- und Lottoveranstaltungen im Rahmen von Unterhaltungsanlässen.
[Abbildung: im Original] | Weitere Ausführungen hierzu können der MWST-Branchen-Info Sport entnommen werden. |