8.5.1 Definition

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.5.1 · Deutsch

Eine Veranstaltung im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG ist ein Anlass mit Gelegenheitscharakter, der somit nicht ständig, sondern ein- oder mehrmals, im Maximum jedoch sechsmal pro Jahr stattfindet. Darunter fallen folgende Anlässe:

  • Basare;

  • Flohmärkte;

  • Abgabe von Abzeichen oder sonstigen Gegenständen (z.B. Früchte oder Schokolade) im Rahmen von Mittelbeschaffungsaktionen auf der Strasse und von Tür zu Tür;

  • Galaabende und Wohltätigkeitsbälle;

  • Tombola- und Lottoveranstaltungen im Rahmen von Unterhaltungsanlässen.

[Abbildung: im Original]

Weitere Ausführungen hierzu können der MWST-Branchen-Info Sport entnommen werden.