10.5 Verkauf von gebrauchten Gegenständen

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 10.5 · Deutsch

Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen (darunter fällt z.B. auch der Verkauf von Ausstellungsgegenständen oder Betriebsmitteln durch ein Museum) muss unterschieden werden, ob der Gegenstand für steuerbare oder von der Steuer ausgenommene beziehungsweise nicht unternehmerische Bereiche verwendet wurde oder allenfalls eine gemischte Verwendung vorlag.

Beispiele
Ein kunsthistorisches Museum hat für die Eintritte nach Artikel 22 Absatz 1 MWSTG optiert. Für die Durchführung einer temporären Ausstellung wurden diverse Metallkonstruktionen gekauft (mit Anspruch auf Vorsteuerabzug). Nach der Ausstellung werden diese nicht mehr benötigt, weshalb die Direktion des Museums entscheidet, diese zu verkaufen. Die daraus erzielten Einnahmen unterliegen der Steuer zum Normalsatz.

Ein Museum für moderne Kunst verkauft einen Teil der Gemälde aus seiner eigenen Sammlung an eine Stiftung eines Industrieunternehmens mit Sitz im Inland. Das Museum führt noch einen eigenen Shop sowie eine Cafeteria, weshalb es im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist. Für die von der Steuer ausgenommenen Eintritte ins Museum liegt keine Option nach Artikel 22 Absatz 1 MWSTG vor. Das Entgelt aus dem Verkauf der Gemälde ist deshalb aufgrund von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 24 MWSTG von der Steuer ausgenommen.