10.3 Mitglieder- und Gönnerbeiträge

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 10.3 · Deutsch

Von der Steuer ausgenommen sind die Leistungen, die nicht gewinnstrebige Einrichtungen mit politischer, gewerkschaftlicher, wirtschaftlicher, religiöser, patriotischer, weltanschaulicher, philanthropischer, ökologischer, sportlicher, kultureller oder staatsbürgerlicher Zielsetzung ihren Aktivmitgliedern gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag erbringen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG). Hierfür bezogene Leistungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Die freiwillige Versteuerung solcher Einnahmen (Option) ist möglich (Art. 22 Abs. 1 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

Die Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern gelten als Spenden und führen somit zu keiner Vorsteuerkürzung (Art. 3 Bst. i Ziff. 2 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Subventionen und Spenden entnommen werden.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 26.05.2026; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).