10.6 Margenbesteuerung im Kunsthandel
MWST-Branchen-Info 23 · Kultur
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 10.6 · Deutsch
Erwirbt eine steuerpflichtige Person Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen, kann sie auf diesen Gegenständen beim Verkauf die Margenbesteuerung anwenden, sofern sie auf dem Ankaufspreis keine Vorsteuern abgezogen hat (Art. 24a MWSTG).
Massgebend für die Berechnung der MWST ist dabei die Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis des Gegenstandes. Beim Verkauf solcher Gegenstände darf in Verträgen, Rechnungen und Quittungen kein offener Steuerausweis erfolgen. Wird die Steuer gegenüber dem Käufer ausgewiesen, bleibt diese geschuldet.
Bei Anwendung der Margenbesteuerung hat die steuerpflichtige Person entsprechende Aufzeichnungen in Form einer Bezugs- und Verkaufskontrolle zu führen.
[Abbildung: im Original] | Die MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze enthält detaillierte Informationen über die Anwendung der Margenbesteuerung. Was im mehrwertsteuerlichen Sinne als Kunstgegenstand sind die Ziffern 8.2.4.1 und 8.2.5 sowie Artikel 48a Absatz 1 MWSTV zu beachten. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.