7.2 Arten von unmittelbar erbrachten kulturellen Dienstleistungen

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. November 2016

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 7.2 · Deutsch

Wie aus der Aufzählung in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 14 MWSTG hervorgeht, ist der Kreis der Ausnahmen sehr weit gefasst. Im Zweifelsfall ist diese Bestimmung daher so auszulegen, dass eine erbrachte Leistung auch dann von der Steuer ausgenommen ist, wenn sie nicht direkt unter eine in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 14 MWSTG erwähnte Art fällt, aber dem Wesen nach einer dieser Ausnahmen entspricht. Welche Arten von kulturellen Leistungen von der Steuer ausgenommen sind, können den beispielhaften Aufzählungen der Ziffern 7.2.1 - 7.2.6 entnommen werden.

Darin

  1. 7.2.1 Aufführungen
  2. 7.2.2 Vorführungen
  3. 7.2.3 Schausteller und Geschicklichkeitsspiele
  4. 7.2.4 Besuche von Museen, Galerien, Ausstellungen usw.
  5. 7.2.5 Leistungen von Bibliotheken, Archiven usw.
  6. 7.2.6 Stadtrundfahrten und Stadtführungen