7.2.6 Stadtrundfahrten und Stadtführungen

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 7.2.6 · Deutsch

Bei Stadtrundfahrten und Stadtführungen handelt es sich nicht um von der Steuer ausgenommene kulturelle Dienstleistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 14 MWSTG. Derartige Entgelte sind zum Normalsatz steuerbar.