7.2.6 Stadtrundfahrten und Stadtführungen
MWST-Branchen-Info 23 · Kultur
Geltend · Stand ab 1. Juni 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 7.2.6 · Deutsch
Bei Stadtrundfahrten und Stadtführungen handelt es sich nicht um von der Steuer ausgenommene kulturelle Dienstleistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 14 MWSTG. Derartige Entgelte sind zum Normalsatz steuerbar.