7.6.7 Verkauf von kulturellen Arrangements
MWST-Branchen-Info 23 · Kultur
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 7.6.7 · Deutsch
Führt ein Veranstalter einen kulturellen Anlass durch und wird dabei der Eintritt für die Darbietung zusammen mit anderen steuerbaren Leistungen (z. B. Beförderungsleistungen, gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen) zu einem Gesamtpreis fakturiert, ist die 70/30 %-Regel anwendbar (→ Ziff. 7.6.4). Werden die Eintrittsgelder hingegen gesondert in Rechnung gestellt, sind sie von der Steuer ausgenommen.