4.2.2 Deklaration der Einfuhrsteuer

MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 4.2.2 · Deutsch

Die Deklaration der Einfuhrsteuer bei bewilligtem Verlagerungsverfahren erfolgt auf einem Zusatzblatt zu der Mehrwertsteuerabrechnung (bzw. in der vorgesehenen elektronischen Form), die sich auf den Zeitraum erstreckt, in dem die Gegenstände eingeführt wurden. Auf demselben Zusatzblatt kann die Einfuhrsteuer sogleich wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden (→ Formular Nr. 1234).

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 20a und 63 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).