8.10.5 Deklaration von Münz- und Feingoldlieferungen in der MWST-Abrechnung
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 8.10.5 · Deutsch
Alle Entgelte für steuerbefreite Lieferungen von Münz- und Feingold sind im Zeitpunkt der Vereinbarung oder Vereinnahmung in der MWST-Abrechnung im Umsatz unter Ziffer 200 zu deklarieren.
Der Abzug für Lieferungen von Münz- und Feingold kann unter Ziffer 280 erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.