3 Beispiele von Dienstleistungen im internationalen Verhältnis

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 3 · Deutsch

Die nachfolgende schematische Übersicht und die Tabelle zeigen Beispiele von grenzüberschreitenden Dienstleistungen sowie deren steuerliche Behandlung. Die vorliegenden Beispiele sind modellhaft. Im konkreten Fall können sich aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen Abweichungen in der Beurteilung der Steuerbarkeit ergeben. Darüber, ob im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen allenfalls eine ausländische MWST geschuldet ist, geben die dortigen Behörden Auskunft.

[Abbildung: im Original]

Beispiele

Nr.

Art der Leistung

Orts-
bestimmung

Leistungs-
erbringer

Leistungs-
empfänger

Steuerliche Behandlung

1

Beratung

Empfängerort

CH1

A1

DL im Ausland: keine Inlandsteuer geschuldet

2

Werbung

Empfängerort

A2

CH2

DL im Inland: ob die Inlandsteuer oder die Bezugsteuer abzurechnen ist, hängt von der Steuerpflicht von A2 ab:
a.
A2 ist im MWST-Register eingetragen: A2 rechnet die Inlandsteuer ab;
b.
A2 ist nicht im MWST-Register eingetragen: CH2 deklariert die Bezugsteuer

3

Architektur-
leistung bei Bauwerk im Inland

Ort der gelegenen Sache

CH1

A1

DL im Inland: CH1 rechnet die Inlandsteuer ab

A1

A2

DL im Inland: Bei A1 ist die subjektive Steuerpflicht nach Art. 10 MWSTG zu prüfen

Nr.

Art der Leistung

Orts-
bestimmung

Leistungs-
erbringer

Leistungs-
empfänger

Steuerliche Behandlung

4

Architektur-
leistung bei Bauwerk im Ausland

Ort der gelegenen Sache

CH2

CH1

DL im Ausland: keine Inlandsteuer geschuldet

5

Gastgewerbl. Leistung im Inland

Tätigkeitsort

CH1

A1

DL im Inland: CH1 rechnet die Inlandsteuer ab

A2

CH2

Bei A2 ist die subjektive Steuerpflicht nach Art. 10 MWSTG zu prüfen

6

Partyservice im Ausland

Tätigkeitsort

CH1

A1

DL im Ausland: keine Inlandsteuer geschuldet

CH2

CH1

DL im Ausland: keine Inlandsteuer geschuldet

7

Beherbergungs-
leistung im Inland

Ort der gelegenen Sache

CH1

A1

DL im Inland: CH1 rechnet die Inlandsteuer ab

A1

A2

DL im Inland: Bei A1 ist die subjektive Steuerpflicht nach Art. 10 MWSTG zu prüfen

Nr.

Art der Leistung

Orts-
bestimmung

Leistungs-
erbringer

Leistungs-
empfänger

Steuerliche Behandlung

8

Telekommunikations-
leistung / elektronische DL

Empfängerort

A2

CH2

DL im Inland: ob die Inlandsteuer oder die Bezugsteuer abzurechnen ist, hängt von der Steuerpflicht der Beteiligten ab
a.
A2 ist im MWST-Register eingetragen: A2 rechnet die Inlandsteuer ab
b.
A2 ist nicht im MWST-Register eingetragen: bei A2 ist die subjektive Steuerpflicht nach Art. 10 MWSTG zu prüfen.
c.
CH2 ist steuerpflichtig: CH2 rechnet die Bezugsteuer ab, sofern keine Eintragung von A2 erfolgt ist
d.
CH2 ist nicht steuerpflichtig: CH2 schuldet für diese Leistung keine Bezugsteuer

Nr.

Art der Leistung

Orts-
bestimmung

Leistungs-
erbringer

Leistungs-
empfänger

Steuerliche Behandlung

9

Personen-
beförderung von Genf nach Bern

Ort der zurückgelegten Strecke

CH1

A1

DL im Inland: CH1 rechnet die Inlandsteuer ab

10

Personen-
beförderung von Genf nach Mailand

Ort der zurückgelegten Strecke

CH1

A1

Inlandanteil der Strecke: DL im Inland
Auslandanteil der Strecke: DL im Ausland

[Abbildung: im Original]
Grenzüberschreitende Beförderungen von Personen mit Flugzeug, Eisenbahn oder Bus können unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein (Art. 41–43 MWSTV; → MWST-Branchen-Info Transportwesen)

11

Beförderung von Gegenständen von Lugano nach Solothurn

Empfängerort

CH2

CH1

DL im Inland: unterliegt der Inlandsteuer;

CH1

A1

DL im Ausland: unterliegt nicht der Inlandsteuer

DL = Dienstleistung

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 3.1 Rechnungsstellung bei von Dritten bezogenen Dienstleistungen