2 Wie bestimmt sich der Ort einer Dienstleistung?
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 2 · Deutsch
Damit eine Dienstleistung steuerbar ist, muss sie als im Inland erbracht gelten (zum Begriff des Inlands [Abbildung: im Original], Teil I Ziff. 2). Befindet sich der Ort einer Dienstleistung nicht im Inland, gilt sie als im Ausland erbracht und unterliegt demzufolge nicht der Inlandsteuer. Der Ort einer Dienstleistung bestimmt sich – je nach der Natur einer erbrachten Leistung – nach den folgenden Kriterien.
Schema zur Ortsbestimmung einer Dienstleistung im Ausschlussverfahren
[Abbildung: im Original]
Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin