2 Wie bestimmt sich der Ort einer Dienstleistung?

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 2 · Deutsch

Damit eine Dienstleistung steuerbar ist, muss sie als im Inland erbracht gelten (zum Begriff des Inlands [Abbildung: im Original], Teil I Ziff. 2). Befindet sich der Ort einer Dienstleistung nicht im Inland, gilt sie als im Ausland erbracht und unterliegt demzufolge nicht der Inlandsteuer. Der Ort einer Dienstleistung bestimmt sich – je nach der Natur einer erbrachten Leistung – nach den folgenden Kriterien.

Schema zur Ortsbestimmung einer Dienstleistung im Ausschlussverfahren

[Abbildung: im Original]

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 2.1 Empfängerort
  2. 2.2 Erbringerort
  3. 2.3 Tätigkeitsort
  4. 2.4 Ort der zurückgelegten Strecke
  5. 2.5 Ort der gelegenen Sache
  6. 2.6 Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe