5.2.1 Sachverhalt

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 5.2.1 · Deutsch

Die Andip AG und ihre beiden 100%igen Tochtergesellschaften (Andip Management AG und Andip Liegenschaften AG) bilden zusammen eine MWST-Gruppe. Alle drei Gruppenmitglieder erbringen sowohl zum Normalsatz steuerbare Leistungen als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen an Unternehmen, die nicht der MWST-Gruppe angehören. Sämtliche Leistungen werden im Inland erbracht. Die Gruppenmitglieder erbringen teilweise auch untereinander Leistungen (Gruppeninnenumsätze). Es werden keine Mittelflüsse nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a–c MWSTG erzielt, die zu einer Vorsteuerkürzung führen.

Leistungen, welche ein Gruppenmitglied von einem anderen Gruppenmitglied bezieht, verwendet es sowohl für eigene Innenumsätze als auch für Aussenumsätze. Leistungsbezüge von Dritten, die von einem Gruppenmitglied unmittelbar an ein anderes Gruppenmitglied weiterverrechnet werden, liegen nicht vor.