4.2.2.2 Selbst hergestellter, beweglicher Gegenstand (Gegenstand B)

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 4.2.2.2 · Deutsch

Die wirtschaftliche Lebensdauer des Gegenstandes B beträgt 5 Jahre. Der Mietpreis wird wie folgt ermittelt:

Bezugswert der Bestandteile (Werkstoffe, Halbfabrikate / Drittarbeiten); exklusive MWST

CHF

4'000

+

* 33 % für die bei der Herstellung eingesetzten Anlagegüter und Betriebsmittel

CHF

1'320

Gesamtkosten

CHF

5'320

Jahreskosten bei einer Lebensdauer von 5 Jahren

CHF

1'064

+

Gewinnzuschlag, im vorliegenden Fall z. B. 10 %, somit

CHF

106

Jahresmietpreis exklusive MWST

CHF

1'170

Mietpreis für 4 Monate

CHF

390

*

Vorbehalten bleibt der effektive Nachweis der Vorsteuern, die auf die Ingebrauchnahme der Infrastruktur entfallen.

Für die vorübergehende Verwendung der Bestandteile von Gegenstand B wird die Vorsteuer wie folgt korrigiert:

Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch: 8,1 % von CHF 390 (100 %) = CHF 32