5.2.1 Übertragung mit Meldeverfahren

MWST-Info 11 · Meldeverfahren

Geltend · Stand ab 11. Februar 2025

ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 5.2.1 · Deutsch

Die Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen kann mit dem Meldeverfahren durchgeführt werden.

[Abbildung: im Original]

Die ESTV empfiehlt, die Anwendung des Meldeverfahrens im notariell beurkundeten Kaufvertrag zu regeln. Ansonsten wird die Übertragung (ohne Wert des Bodens) – unter Vorbehalt der Ziffer 7.1 – als eine von der Steuer ausgenommene Leistung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG qualifiziert.

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 11.02.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).