5.2.1 Übertragung mit Meldeverfahren
MWST-Info 11 · Meldeverfahren
Geltend · Stand ab 11. Februar 2025
ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 5.2.1 · Deutsch
Die Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen kann mit dem Meldeverfahren durchgeführt werden.
[Abbildung: im Original] | Die ESTV empfiehlt, die Anwendung des Meldeverfahrens im notariell beurkundeten Kaufvertrag zu regeln. Ansonsten wird die Übertragung (ohne Wert des Bodens) – unter Vorbehalt der Ziffer 7.1 – als eine von der Steuer ausgenommene Leistung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG qualifiziert. |
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 11.02.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).