5.2.2 Übertragung ohne Meldeverfahren (Veräusserung als von der Steuer ausgenommene Leistung oder mittels Option)
MWST-Info 11 · Meldeverfahren
Geltend · Stand ab 11. Februar 2025
ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 5.2.2 · Deutsch
Wird von der Anwendung des freiwilligen Meldeverfahrens kein Gebrauch gemacht, so ist die Veräusserung des Grundstücks wie andere Leistungen in der MWST-Abrechnung zu erfassen. Die Veräusserung eines Grundstücks (ohne Wert des Bodens) wird demnach als von der Steuer ausgenommen qualifiziert (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG). Eine Option ist im Rahmen von Artikel 22 MWSTG möglich, sofern das Meldeverfahren nicht zur Anwendung gelangt.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Veräusserung von Grundstücken oder Grundstücksteilen enthält die MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien. |
[Abbildung: im Original] | Die Grundsätze sowie die Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |