7.4.3 Wechsel der Abrechnungsart und -methode

MWST-Info 11 · Meldeverfahren

Geltend · Stand ab 11. Februar 2025

ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 7.4.3 · Deutsch

Ändert sowohl die Abrechnungsart (Art. 39 MWSTG) als auch die Abrechnungsmethode (Art. 36 und 37 MWSTG), sind die zum Zeitpunkt der Transaktion übertragenen Forderungen aus L + DL (Debitoren) und Verbindlichkeiten aus L + DL (Kreditoren) wie folgt zu behandeln:

Abrechnungsmethode

Abrechnungsart

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

Von

Zu

Effektiv

SSS/PSS

Vereinbart

Vereinnahmt

Debitoren
Bei der Veräusserin:
Abziehen der Debitorenposten in der letzten Abrechnungsperiode vor der Transaktion.

Bei der Erwerberin:
Abrechnung der Debitoren bei Vereinnahmung mit dem bewilligten SSS/PSS.

Kreditoren
Bei der Veräusserin:
Belastung der Vorsteuern in der letzten Abrechnungsperiode vor der Übertragung.

Bei der Erwerberin:
Die Vorsteuern können nicht geltend gemacht werden.

Abrechnungsmethode

Abrechnungsart

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

Von

Zu

Effektiv

SSS/PSS

Vereinnahmt

Vereinbart

Debitoren
Bei der Veräusserin:
Die Debitoren sind in der letzten Abrechnungsperiode vor der Transaktion zu deklarieren.

Bei der Erwerberin:
Keine Korrekturmassnahmen notwendig. Die übertragenen Debitoren sind abgerechnet.

Kreditoren
Bei der Veräusserin:
Die vor der Transaktion bestehenden Vorsteuern sind in der letzten Abrechnungsperiode vor der Transaktion geltend zu machen.

Bei der Erwerberin:
Keine Korrekturmassnahmen notwendig.

Abrechnungsmethode

Abrechnungsart

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

Von

Zu

SSS/PSS

Effektiv

Vereinbart

Vereinnahmt

Debitoren
Bei der Veräusserin:
Abziehen der Debitorenposten in der letzten Abrechnungsperiode vor der Transaktion zum SSS/PSS.

Bei der Erwerberin:
Abrechnung bei der Vereinnahmung zu den gesetzlichen Steuersätzen.

Kreditoren
Bei der Veräusserin:
Keine Korrekturmassnahmen notwendig.

Bei der Erwerberin:
Die Vorsteuern können bei der Zahlung geltend gemacht werden.

Abrechnungsmethode

Abrechnungsart

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

Von

Zu

SSS/PSS

Effektiv

Vereinnahmt

Vereinbart

Debitoren
Bei der Veräusserin:
Die Debitoren sind in der letzten Abrechnungsperiode vor der Transaktion zu deklarieren.

Bei der Erwerberin:
Keine Korrekturmassnahmen notwendig.

Kreditoren
Bei der Veräusserin:
Keine Korrekturmassnahmen notwendig.

Bei der Erwerberin:
Die Vorsteuern können nicht geltend gemacht werden.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 11.02.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).