7.4.2 Wechsel der Abrechnungsmethode

MWST-Info 11 · Meldeverfahren

Geltend · Stand ab 11. Februar 2025

ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 7.4.2 · Deutsch

Bei einem Wechsel der Abrechnungsmethode bestimmt die gewählte Abrechnungsart (Art. 40 Abs. 1 und 2 MWSTG) den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung und somit den Zeitpunkt der Deklaration.

Ändert nur die Abrechnungsmethode (Art. 36 und 37 MWSTG), sind die zum Zeitpunkt der Transaktion übertragenden Forderungen aus L + DL (Debitoren) und Verbindlichkeiten aus L + DL (Kreditoren) wie folgt zu behandeln:

Abrechnungsmethode

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

Effektiv

SSS/PSS

Debitoren:
Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten:
Deklaration der Debitoren bereits durch die Veräusserin vorgenommen (zu den gesetzlichen Steuersätzen).

Bei der Erwerberin sind keine Korrekturmassnahmen erforderlich.

Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten:
Deklaration zum Zeitpunkt der Vereinnahmung durch die Erwerberin zum bewilligten SSS/PSS.

Kreditoren:
Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten:
Geltendmachung der Vorsteuern der Kreditorenposten von der Veräusserin bereits vorgenommen im Rahmen der unternehmerischen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit.

Keine Korrekturmassnahmen bei der Erwerberin.

Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten:
Keine Geltendmachung der Vorsteuern durch die Erwerberin möglich.

Abrechnungsmethode

Korrekturmassnahmen

Veräusserin

Erwerberin

Von

Zu

SSS/PSS

Effektiv

Debitoren:
Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten:
Deklaration der Debitoren bereits durch die Veräusserin vorgenommen (zum bewilligten SSS/PSS).

Bei der Erwerberin sind keine Korrekturmassnahmen notwendig.

Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten:
Deklaration zum Zeitpunkt der Vereinnahmung durch die Erwerberin zu den gesetzlichen Steuersätzen.

Kreditoren:
Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten:
Bei der Erwerberin ist keine Geltendmachung der Vorsteuern möglich.

Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten:
Geltendmachung der Vorsteuern der Kreditorenposten von der Erwerberin im Rahmen der unternehmerischen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 11.02.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).