16.2 Saldosteuersatz 0,6 %

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 16.2 · Deutsch

Branchen und Tätigkeiten

Apotheke: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Arztpraxis: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Auto / Lastwagen: Handel mit Occasionen

Auto: Handel mit Neuwagen

Bäckerei / Konditorei / Confiserie: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Baumschule: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen zum reduzierten Satz steuerbaren Erzeugnissen der Urproduktion

Bibliothek: Ausleihe von Büchern

Blumengeschäft: Lieferung von zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Bücher, neu oder gebraucht: Handel

Drogerie: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Gartenbau: Pflanzenlieferungen, wenn gesondert fakturiert

Gemüse: Handel

Getränke, zum reduzierten Satz steuerbar: Handel

Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt

Holzschnitzel, zum reduzierten Satz steuerbar: Handel

Hufschmiede

Käserei / Molkerei: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Kiosk: Handel

Landmaschinen: Handel

Lebensmittel, mit Ausnahme alkoholischer Getränke: Handel

Lehrmittel, zum reduzierten Satz steuerbar: Handel

Mahlzeitenkurierdienst: Lieferung von Lebensmitteln mit Ausnahme alkoholischer Getränke

Marktkaufleute: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen

Marroni: Verkauf

Partyservice / Catering: Lieferung von Lebensmitteln mit Ausnahme alkoholischer Getränke, ohne Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden

Pferde: Handel

Take-Away ohne Konsumationsmöglichkeit

Tierarztpraxis: Behandlung von Vieh

Tierarztpraxis: Medikamentenverkauf

Vieh: Handel

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Aufhebung von Art. 89 MWSTV; Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten, SR 641.202.62), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).