16.7 Saldosteuersatz 4,5 %

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 16.7 · Deutsch

Branchen und Tätigkeiten

Abbruchunternehmen

Abdichtungen aller Art

Abschleppdienst

Anbieten von kostenpflichtigen Mehrwertdiensten, namentlich unter 0900-Nummern

Antennenbau

Autokarosseriespenglerei

Automalerei/-spritzwerk

Autoverwertung

Baggerunternehmen

Bautrocknung

Bestattungen

Bohrunternehmen

Bus-/Carunternehmen

Dekorieren von Schaufenstern / Räumen: gilt nicht, wenn das Dekorationsmaterial zur Verfügung gestellt wird

Digitalisierung von Gegenständen wie Schallplatten, Filme, Druckerzeugnisse und Pläne

Druckerei: zum Normalsatz steuerbare Leistungen

Einrahmungen

Elektroinstallationsunternehmen

Feuerlöscher: Lieferung und Unterhalt

Film- / Videoproduktion

Formenbau

Forstwirtschaftliche Arbeiten

Fotokopien

Galvanische Werkstatt

Giesserei

Grabsteinbildhauerei: Lieferung mit Bearbeitung

Herstellung von zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt; gilt nicht für reine Bearbeitungen und Lohnarbeiten

Hoch-/ Tiefbauunternehmen

Isolierungen

Kanalfernsehen / Videoinspektionen

Kanalisationsreinigung/-entleerung

Kernbohrungen

Leitungsisolierungen

Maurerarbeiten

Mechanische Werkstatt: Herstellung

Musikinstrumente: Bau, Reparaturen, Stimmen

Oberflächenveredelung, soweit nicht anderswo genannt

Öl-/Gasbrennerservice, inklusive Installationen

Orthopädische Produkte: Herstellung

Pferde: Pension

Plattenlegerei: Lieferung mit Verlegen

Reitstall

Reparaturen aller Art, soweit nicht anderswo genannt

Sandstrahlerei

Schleifwerkstatt

Schmuck: Herstellung

Schneeräumung

Schriftenmalerei

Ski-/Snowboardservice

Sportartikel: Reparatur- und Servicearbeiten

Standbau; gilt nicht für reine Montage

Steinbildhauerei: Lieferung mit Bearbeitung

Strassenmarkierungen

Strassenreinigungen

Tonaufnahmestudio

Traxunternehmen

Velo / Moto: Reparatur- und Servicearbeiten

Vergoldungsarbeiten

Verlag: Inserateneinnahmen

Verzinkerei

Video-Studio: Aufnahmen / Überspielungen

Weinbau

Werkzeugbau

Werkzeugschärferei

Zeitschriftenverlag: Inserateneinnahmen

Zeitungsverlag: Inserateneinnahmen

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Aufhebung von Art. 89 MWSTV; Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten, SR 641.202.62), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).