1.9.1 Effektive Abrechnung
MWST-Info 16 · Buchführung und Rechnungsstellung
Geltend · Stand ab 5. Januar 2024
ESTV · MWST-Info 16 · Ziff. 1.9.1 · Deutsch
Bei der effektiven Abrechnung empfiehlt es sich, die MWST in der Buchhaltung netto zu erfassen. Aufwand und Ertrag müssen dabei in der Buchhaltung am Ende des Buchungsvorganges ohne MWST ausgewiesen werden. Bei diesem Vorgehen wird die auf dem Umsatz geschuldete MWST auf dem Konto Umsatzsteuer und die beim Einkauf an steuerpflichtige Leistungserbringer zu bezahlende oder bezahlte, abzugsberechtigte MWST auf dem entsprechenden Konto Vorsteuer verbucht.
Beispiele
Buchungen mit dem Gegenkonto Umsatzsteuer (Jahr 2024)
Soll | Haben | |
Verkauf einer Filmkamera gegen Rechnung für CHF 2'378.20 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2'378.20 | |
Warenverkauf 8,1 % | 2'200.00 | |
Kreditor Umsatzsteuer | 178.20 | |
Reparatur eines Fahrrads gegen bar für CHF 162.15 | ||
Kasse | 162.15 | |
Werkstatterlös 8,1 % | 150.00 | |
Kreditor Umsatzsteuer | 12.15 |
Buchungen mit dem Gegenkonto Vorsteuer (Jahr 2024)
Soll | Haben | |
Kauf von Ersatzteilen gegen Rechnung für CHF 540.50 | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 540.50 | |
Wareneinkauf 8,1 % | 500.00 | |
Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen | 40.50 | |
Kauf eines Taschenrechners gegen bar für CHF 84.30 | ||
Kassa | 84.30 | |
Büromaterialaufwand 8,1 % | 78.00 | |
Vorsteuer auf Investitionen und übrigem | ||
Betriebsaufwand | 6.30 |
Bemerkung
Anstelle der Begriffe Debitoren und Kreditoren werden die Bezeichnungen des Aktienrechts Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verwendet.