Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
Überbrückungsleistungen: Die sich abzeichnenden Finanzierungsprobleme der AHV werden primär durch die Demographie verursacht. Diese sind dauerhaft zu lösen,
unabhängig vom einmalig anfallenden Sondervermögen der SNB. Darüber hinaus wären
die Erträge aus den überschüssigen Goldreserven der SNB zu gering, um die
strukturellen Probleme der AHV dauerhaft zu lösen.
Der zur Diskussion gestellte gezielte Einsatz der Erträge aus den überschüssigen Goldreserven zur Korrektur eines Teils der sozialpolitisch unerwünschten Auswirkungen aus der 11. AHV-Revision überzeugt nicht, weil deren Wirkung nur vorübergehend wäre, bis die Erträge aufgebraucht sind. Demgegenüber trägt der Schuldenabbau dauerhaft zu einem höheren Wirtschaftswachstum bei und verringert dadurch auch längerfristig den zur Finanzierung der AHV notwendigen MWSt-Anteil.
5.07 SGB Die vorliegenden Vorschläge für die Goldverwendung bestätigen unsere bereits früher geäusserten Befürchtungen, dass die Reserven auf verschiedenste Zwecke aufgeteilt werden und auf diese Art in den Haushalten des Bundes und der Kantone wirkungslos versickern. Die Vorschläge sind wenig durchdacht – es ist offensichtlich, dass hier in Zeitnot ein Alternativ-Ausgabenpaket zusammengeschustert wurde, nur um dem AHV-Goldvorschlag ein Gegenprojekt gegenüberstellen zu können.
Zwar sind die Ziele, die mit den verschiedenen Projekten angestrebt werden, durchaus unterstützungswürdig – es wird aber nicht geprüft, ob diese mit den ordentlichen Budgets und den bereits bestehenden politischen Instrumenten nicht besser erreicht werden können:
- Die Kantone verfügen bereits über erhebliche finanzielle Mittel für die
Lehrerfortbildung. Nirgends wird jedoch der Frage nachgegangen, ob die notwendige Ausbildung der Lehrer zur Anwendung der neuen Technologien nicht im Rahmen der bisherigen zahlreichen Institutionen stattfinden kann. (Auch wird nicht sichtbar, ob wirklich ein „Fortbildungsnotstand“ bei den Lehrkräften besteht, der einen Einsatz des Bundes notwendig machen würde.)
- Das gleiche gilt für einige Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik: Ein bedeutender
Teil der Ziele kann ganz einfach erreicht werden, indem die Witwenrente nicht auf die Art abgeschafft wird, wie dies innerhalb der 11. AHV-Revision geplant ist. Es macht
wenig Sinn, das Gold nicht in den AHV-Fonds zu legen, dafür bei der AHV auf extreme Art zu sparen und dann die soziale Not ausserhalb der AHV mit den gleichen Golderträgen lindern zu wollen.
5.08 VSA Bildungsinitiative: Alle drei in den Vernehmlassungsunterlagen erwähnten Aktionsfelder
sind wichtige Aufgabenfelder, die aber mit Mitteln des laufenden Budgets und mit Eigenanstrengungen der betreffenden Wirtschaftssegmente finanziert werden
müssen. Im Vergleich zu Aus- und Weiterbildungsanstrengungen in anderen Bereichen
sind die Möglichkeiten zur Eigeninitiative bei weitem nicht ausgeschöpft.
Reservemittel, die der Allgemeinheit gehören, müssen mit einem universelleren Anspruchs- und Nutzerkreis als hier vorgesehen eingesetzt werden. Wir lehnen daher diesen Verwendungsvorschlag – auch wenn er zeitlich befristet ist – aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Überbrückungsleistungen: Dem Einsatz von Überbrückungsleistungen stehen wir aus
prinzipiellen Überlegungen – und nicht weil wir sie etwa als materiell nicht
begründet erachteten – sehr skeptisch gegenüber. Mit ihnen würde das
Versicherungsprinzip der 1. Säule tendenziell geschwächt und einer Annäherung des
Grundcharakters der AHV in ein Bedarfsleistungssystem Vorschub geleistet. Die (finanzielle) Sicherung von Grundleistungen – und dazu zählen wir auch die Folgekosten des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft – ist und bleibt eine Aufgabe der 11. AHV-Revision. Dem Grundcharakter der AHV entsprechend wäre es mit Blick auf die Rentenaltersregelung zentral, eine (gute) allgemeine
Flexibilisierungslösung auszuarbeiten, statt nachträglich mit Überbrückungsleistungen die vielen Einzelprobleme und –schicksale aufzufangen,
die aus einer fehlenden oder völlig unzureichenden Regelung resultieren. Dieselbe Argumentation gilt in Bezug auf die Angleichungen von Witwer- und Witwenrenten. Wenn bei diesen Elementen der 11. AHV-Revision mit zahlreichen Problemfällen