Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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SRG empfiehlt eine Regelung im Bundesgesetz über die politischen Rechte und eine Gleichbehandlung aller elektronischen Medien.
Religion
Etliche Vernehmlassungsteilnehmer mit kirchlichem Hintergrund befürchten, dass ein Werbeverbot für Religion die Information über religiöse Themen einschränken könnte und stehen dem Verbot kritisch gegenüber. Während EVP, VFG, ERF und Alphavision eher gegen ein Verbot neigen, befürworten Kath. Mediendienst/Reformierte Medien und die Bischofskonferenz ein solches Verbot. Für ein Religions-Werbeverbot sprechen sich ausserdem aus: CVP, Kantone BE, BS und LU, SSM, Arbus, FRC, ACSI, EKJ. Die SP regt eine Überprüfung dieses Verbots an, die ASW schlägt ein eingeschränktes Verbot (nur für Sekten) vor und die SW verlangt eine Verbotsnorm ausserhalb des RTVG. Ohne Einschränkung für die Freigabe der religiösen Werbung sind FDP, SVP, Kantone ZH und BL, TeleSuisse, VSP, CRR, SRG, Bergradios, Teleclub, Radio Sunshine, Publisuisse, IP Multimedia, Tamedia/TV3, Gewerbeverband, BSW, SWA, Promarca, SAB, Stiftung Wahrheit in den Medien.
Heilmittel
Kanton BE und Kath. Mediendienst/Reformierte Medien verlangen eine Ausdehnung des Werbeverbots über die verschreibungspflichtigen Heilmittel hinaus auf alle Medikamente.
Tabak
Ungeachtet des Tabakwerbeverbots im EÜGF verlangen einige Organisationen ausdrücklich die Zulassung der Tabakwerbung (CRR, BSW, Radio Sunshine). Die SW wünscht eine Verbotsnorm ausserhalb des RTVG oder aber eine Freigabe der Tabakwerbung. EKJ verlangt eine Ausdehnung des Verbots auf andere Medien.
6.5.1.4 Kinderschutz
Der Entwurf sieht zwei Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor, welche über die Minimalanforderungen des EÜGF hinaus gehen: ein Sponsoringverbot für Kindersendungen sowie ein Verbot der Werbeunterbrechung von Kindersendungen (EÜGF: Kindersendungen unter 30 Minuten Dauer dürfen nicht unterbrochen werden). Diese Vorschläge sind kontrovers aufgenommen worden. Ausdrücklich für eine oder beide dieser Massnahmen sprechen sich aus: EVP, Kantone BE, BS und NE, SSM, Arbus, RGB, ERF, Alphavision, ACSI, KAGEB, EKJ. Die NW EDK verlangt, dass auch Sendungen des Schul- und Bildungsfernsehens von Werbeunterbrechung verschont bleiben. Ein generelles Verbot von Werbung, die sich spezifisch an Kinder richtet, fordern der Kanton BS, SSM und Comedia. Auf der anderen Seite lehnen verschiedene Organisationen eine oder beide der Kinderschutzbestimmungen ausdrücklich ab (FDP, Kanton ZH, VSP, SRG, SW, ASW, SWA, Promarca, Medien-Forum , Teleclub, Tamedia/TV3, Publisuisse, IP Multimedia, SIMA).