Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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6.5.2 Asymmetrische Regelung für SRG

6.5.2.1 Grundsatz

Die vorgeschlagenen Einschränkungen der SRG gegenüber den privaten Veransta ltern ("Asymmetrie") befürworten vollumfänglich die Kantone ZH, BS, BL und AG, VSP, Schweizer Presse, Presse romande, ACSI, Comedia, Arbus und Tamedia/TV3. Zahlreiche weitere Vernehmlassungsteilnehmer sind mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden - mit Ausnahme des Sponsoringverbots für die SRG (SP, CVP, JF, Bauernverband, Konsumentenforum, Kath. Mediendienst/ Reformierte Medien; siehe auch unten Ziff. 6.5.2.2). In verschiedenen Eingaben wird eine differenzierte Asymmetrie vorgeschlagen, wonach die SRG zwar bei der Werbedauer und bei der Unterbrecherwerbung benachteiligt sein solle, nicht aber bei den Werbeverboten und beim Sponsoring (Economiesuisse, SGB, SSM, SW, BSW, IGEM, Publisuisse). Dabei gehen einzelne Eingaben noch weiter als der Entwurf und schlagen eine Reduktion der SRG-Werbezeiten je Stunde vor (Kanton ZH, Economiesuisse, Schweizer Presse, IP Multimedia) bzw. ein Werbeverbot nach 20 Uhr (Kanton ZH, AZ-Mediengruppe, BTM). Nach Ansicht der FDP hingegen ist die Werbeordnung auch für die SRG zu restriktiv ausgestaltet. SVP, Gewerbeverband und HEV fordern für die SRG mindestens dieselben Werbe- und Sponsoringfreiheiten wie heute, um deren Eigenfinanzierung zu erhöhen und damit letztlich die Empfangsgebühren senken zu können. Gegen eine verstärkte Asymmetrie sind auch RDRS, RFZ, SWA und Promarca. Uneingeschränkt gleiche Bedingungen für die SRG wie für die Privaten verlangen der Kanton OW, TeleM1, TeleTell, Radio Sunshine sowie (mit Ausnahme des Radio-Sponsoringverbots) die ASW.

Die SRG lehnt asymmetrische Einschränkungen nicht grundsätzlich ab, zweifelt jedoch an deren Nutzen für die anderen schweizerischen Programmveranstalter und stösst sich an der Gesetzesgrundlage (Art. 28 Abs. 2), welche für die beabsichtigte Grundrechtsbeschränkung zu wenig bestimmt und deshalb verfassungskonform auszugestalten sei. Dieser Forderung schliessen sich SWA und Promarca an. Weitere Vernehmlassungsteilnehmer fordern die Verankerung von konkreten SRG-Einschränkungen im Gesetz statt in der Verordnung (Kanton BL, VSP, SSM, Schweizer Presse, SW, Tamedia/TV3, IP Multimedia).

6.5.2.2 Sponsoringverbot

Das vorgeschlagene Sponsoringverbot für die SRG wird auf breiter Front abgelehnt (FDP, CVP, SVP, JF, LPS, CVP TI; Kantone BE, ZG, BL, SO, LU, UR, GE, VD, JU, VS, NE, NW, OW; Economiesuisse, Gewerbeverband, HEV, Centre patronal, Bauernverband, SGB, SVJ, VDK, Medien-Forum, Konsumentenforum, FRC, SW, FRP, BSW, SWA, Promarca, IGEM, VSW, CRR, CTVR, SRG, RFZ, RGB, RAS, ZRG, RFB, Publisuisse, Städteverband, Kath. Frauenbund, Musikrat, STV, Suisa, FDS, Procinema, SSAB, Filmkommission, Tele Ticino, Radio Ticino, Radio Cité, Bischofskonferenz, SFV, Nationalliga SFV, SIMA). Neben der wirtschaftlich motivierten Ablehnung kommt bei vielen Eingaben auch die Befürchtung zum Ausdruck, ein Sponsoringverbot könnte den Anteil von Kultur oder Sport im Rundfunk schmälern oder gar solche Anlässe selbst gefährden. Verschiedene Organisationen schlagen deshalb ein Teilverbot vor, welches das Sponsoring von Kultur- bzw. Sportsendungen zulassen würde (SP, SSM, Suisseculture, Pro Helvetia, SMV, SIG, SSV, SEHV, SOV). Für ein auf das Radio beschränktes Sponsoringverbot sind TeleSuisse, PRS,