Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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6.4 Gebührenfinanzierung
6.4.1 Gebühren für die SRG
Die Weiterführung der Gebührenerhebung zur Finanzierung des Service public und damit der SRG-Programme wird praktisch von keinen Vernehmlassungsteilnehmern bestritten. Einzig GPS und Konsumentenforum regen eine Finanzierung aus allgemeinen Bundesmitteln an. Die SVP will die Gebühren einzig für die Erfüllung des klar definierten Leistungsauftrages verwenden. Auch die GPS schlägt vor, dass die SRG Gebühren nur zur Erfüllung eines engeren Leistungsauftrags (ohne Sport) erhalte. SVJ, SSM, Arbus und VDK sind für eine Anpassung des SRG-Gebührenanteils an die Teuerung (Indexierung).
6.4.2 Höhe der Empfangsgebühr (Art. 64)
Eine massive Senkung der Empfangsgebühren um bis zu 50 Prozent (und damit einen entsprechenden Abbau der SRG-Gebührenfinanzierung) fordern SVP, JF, Gewerbeverband und HEV. Die CVP verlangt, dass sich das neue RTVG bezüglich Gebühren kostenneutral auswirken müsse. Presse romande und FRP kritisieren, dass die Festlegung der Gebührenhöhe durch den Bundesrat erfolgt und nicht durch eine unabhängige Institution.
6.4.3 Gebührenanteile für andere Veranstalter (Splittingdiskussion)
Die heutige Vergabe von Gebührenanteilen an private Radio- und Fernsehveranstalter ("Splitting") soll gemäss dem RTVG-Entwurf nicht weitergeführt werden. Einzige Ausnahme ist die Unterstützung von mehrsprachigen Radioprogrammen (Art. 63 Abs. 1 Bst d – gegen eine Finanzierung dieser Veranstalter aus den Empfangsgebühren sind Kath. Mediendienst/Reformierte Medien). Hinzu kommen Finanzhilfen aus allgemeinen Bundesmitteln an die Verbreitung von Bergradios (Art. 53).
Einverstanden mit diesem Vorschlag und damit gegen eine signifikante Subventionierung von Privaten sind SVP, FDP, JF, die Kantone SO und ZG, Economiesuisse, FRC, ACSI, Presse romande, VSW, IP Multimedia und die Mehrheit des Verbandes Schweizer Presse. Kath. Mediendienst/Reformierte Medien sind auch gegen die Gebührenfinanzierung mehrsprachiger Radios.
Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer, darunter eine deutliche Mehrheit der Kantone, ist jedoch grundsätzlich für eine Subventionierung der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. In zahlreichen Eingaben wird festgehalten, dass auch Privatsender - vorab im lokalen und regionalen Bereich, aber auch nichtkommerzielle Veranstalter - einen Beitrag zum Service public leisten, der von der Öffentlichkeit honoriert werden soll (neben den Kantonen z.B. auch VSP, RRR, CTVR, CRR, BSW, ASW, Tourismus-Verband, Interpreten-Gesellschaft, SVJ, Arbus).
Die SRG ist in einem bestimmten Rahmen (kein Giesskannenprinzip, keine Gebühren für Veranstalter, deren Angebot auf Profitmaximierung zielt) mit einem Splitting einverstanden, so lange ihr dadurch keine Gebühreneinbussen erwachsen. Andernfalls wäre als Kompensation u.a. über die Zulassung der Radiowerbung in ihren Programmen zu diskutieren. Einzelne SRG-Mitgliedgesellschaften sprechen sich ausdrücklich für das Gebührensplitting aus, da ein Abbau zwangsläufig das grosse Ste r-