Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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6.6 Verbreitung
6.6.1 Allgemeines
Der horizontale Regelungsansatz bei der Infrastrukturregulierung (Abkehr von der bisherigen Einheitskonzession für Programmveranstaltung und –verbreitung; Regelung der Infrastruktur im FMG) hat überwiegend Zustimmung gefunden (JF, Kanton LU, SRG, CTVR, Schweizer Presse, Suisa, Cablecom, VIT, Sunrise, SWI-CO). Es wird allerdings darauf hingewiesen, der Entwurf sei zu sehr auf den digitalen Rundfunk und die Konvergenz zugeschnitten und vernachlässige die spezifischen Eigenschaften der Rundfunknetze (SRG, Swisscom, Cablecom, Swisscable, VIT, Unikom). Die SRG bezeichnet den Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitungstechnik als Knacknuss, deren Bewältigung vordringlicher sei als die Regelung des digitalen Endzustandes. Sie schlägt deshalb eine zusätzliche Übergangsbestimmung vor, welche den Einbezug eines Expertengremiums festschreibt.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die technologieneutrale Regelung, welche der Verschmelzung von Rundfunk, Telekommunikation und Informationstechnologie (Konvergenz) Rechnung trage (Swisscom, VIT, Sunrise). Mehrere Stellungnahmen halten aber auch fest, bis zur tatsächlichen Umsetzung sei es noch ein weiter Weg (VIT, Sunrise). Es wird sogar vorgebracht, die Konvergenz sei im Rundfunkbereich noch nicht reif für ein Regelungswerk (Swisscable).
Der Kanton LU verlangt generell, es sei Wert darauf zu legen, dass den Rundfunkanbietern auch nach der Unterstellung unter das Fernmelderecht ausreichend viele Verbreitungswege zu gerechten Bedingungen und Preisen zur Verfügung stehen. Die SRG hält fest, der Entwurf drohe den Rundfunkveranstaltern jeden Einfluss auf die Verbreitung zu entziehen. Es bestehe die Gefahr, dass sie in die Abhängigkeit der Fernmeldedienstanbieter geraten. Verschiedentlich wird die Befürchtung geäussert, der Entwurf verschlechtere die Position der Programmveranstalter beim Zugang zu Verbreitungsressourcen (Kanton ZH). Auf der andere Seite kritisiert Swisscom, der Entwurf sei einseitig auf die Bedürfnisse der Rundfunkveranstalter ausgerichtet. Einzelne Stellungnahmen gehen davon aus, bei einer konsequenten Digitalisierung gebe es künftig keine knappen Ressourcen mehr, weshalb vermehrt auf die Marktkräfte abzustellen sei (ASUT, SICTA).
Economiesuisse und HEV fordern, es sei eine Gleichbehandlung von drahtloser und kabelgebundener Verbreitung vorzusehen.
6.6.1.1 Frequenzzuweisung (Art. 38)
Vereinzelt wird bemängelt, dass der Entwurf keinen Hinweis über die Vergabepriorität der Sendefrequenzen enthält (Peter H. Matter) und es wird verlangt, die Aufteilung des Frequenzspektrums zwischen der SRG und den privaten Veranstaltern sei auf Gesetzesebene festzulegen (IGEM, SWA, Promarca) bzw. eine verbreitungsmässige Gleichbehandlung der Privaten mit der SRG (TeleSuisse, PRS, Radio Argovia, Pool 2000, TeleNewsCombi sowie bezüglich der Zugangsberechtigten VSP und Bergradios) vorzuschreiben. Eine bessere Berücksichtigung der Interessen der privaten Veranstalter bei der Frequenzzuweisung fordern JF, Economiesuisse, Gewerbeverband, Medien-Forum, Schweizer Presse, CRR, PRS, VSP, TeleSuisse, BSW, SWA, Promarca, Tamedia/TV3, Interpreten-Gesellschaft u.a. Die Bergradios und der VSP