Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
SH: ist grundsätzlich einverstanden mit der Regelung. Die Anwendung dieser Bestimmung sollte aber die Ausnahme sein, da die Asylverfahren vor Ablauf von 6 Jahren abgeschlossen werden sollten.
IGA: der vorübergehende Bezug von Sozialleistungen darf sich nicht negativ auf die Beurteilung der Integration auswirken.
SSF: die Verwirkung des Anspruchs bei Gefährdung oder Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Bestimmung bez. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sind zu streichen (Satz 2 und 3 von Abs. 1). Kriterien für die schwerwiegende persönliche Notlage sind die Anwesenheitsdauer und die familiären Verhältnisse, alleinstehende Männer sollen nach 4, Familien mit Kindern nach 3 Jahren Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung haben. Personen in besonderen Notlagen, welche die Kriterien nicht erfüllen, soll mit Zustimmung des Kantons eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.
FMH: Bei der Beurteilung der schwerwiegenden persönlichen Notlage sei auch der Gesundheitszustand, die anamnestische Traumatisierung und die Gefahr von Retraumatisierung zu berücksichtigen.
Art. 14b Abs. 2bis, 2ter (neu) und 2quater (neu) ANAG 2bis Aufgehoben 2ter Vorläufig aufgenommene Personen haben sechs Jahre nach der Anordnung der vorläufigen Aufnahme Anspruch auf Erteilung und Verlängerung eine r Aufenthaltsbewilligung durch den zuständigen Kanton. Dieser Anspruch entsteht nicht, wenn: a. der Vollzug der Wegweisung aus Gründen nicht erfolgen kann, die von den betroffenen Personen zu verantworten sind; und b. sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung verle tzt haben oder in schwerwiegender Weise gefährden; c. die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme vor Ablauf der Sechsjah resfrist eingeleitet worden und der Vollzug der Wegweisung spätestens ein Jahr nach Ablauf dieser Frist erfolgt ist. 2quater Die Aufenthaltsbewilligung nach Absatz 2ter kann widerrufen werd en, wenn Gründe nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a vorliegen.
Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung
BS, GE, SH, SZ, CAR, CSP, DJS, EKA, AG, AI, AR, BE, BL, SPS, CVPF, GPS, EKF, FIZ, SAJE, SSF FR, GL, GR, LU, SFH, ABZ, EKFr, NE, NW, OW, SG, EKR, FDK, LS, SO, TG, TI, UR, VD, Stadt Bern, AOZ, VS, ZG, ZH, CVP, CP, CSC, HEKS, SVP, VKF, SAV IGA, KGB, KSF,
SAH, SBK, SEK,
SGV, SHV, SIG,
SKOS, SRK, SSV,
UNHCR, ZFA,
AG, FR, NW, OW, SO, UR, VS, ZG, VKF: Das Asylgesetz ist kein Einwanderungsgesetz. Es ermöglicht Opfern Schutz vor Verfolgung oder Konflikten. Im ANAG verfügen die Behörden beim Erteilen einer Aufenthaltsbewilligung über ein freies Ermessen. Berufliche Qualifikationen, Strafverurteilungen und Integrationsfähigkeit können mitbeurteilt werden. Der