Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 31Fedlex · Ergebnisbericht
BS: Es besteht ein Anreiz für die Kantone, die berufliche Integration von anerkannten Flüchtlingen so früh wie möglich zu unterstützen.
BS: vermisst die Berücksichtigung der durchschnittlichen kantonalen Krankenkassenprämien bei der Berechnung der Pauschale.
FDK, SGV: Die Beiträge für Integrationsprogramme sind in die Globalpauschale für anerkannte Flüchtlinge einzubeziehen.
SZ, ZG: Die Pauschale ist in Absprache mit den Kantonen in Inhalt und Höhe so anzusetzen, dass der Standard für Flüchtlinge demjenigen der schweizerischen Wohnbevölkerung zu entsprechen vermag.
TG: Die Höhe der Abgeltungspauschale nimmt auf die Forderung, dass der Standard für Flüchtlinge demjenigen der schweizerischen Wohnbevölkerung zu entsprechen vermag, keine Rücksicht.
AI, TG, UR, ZH: Die Höhe der Pauschale ist neu zu berechnen, damit sie kostendeckend ist.
AR, SZ, UR, SFH, SRK: Personen, die im Rahmen einer Familienzusammenführung in die Schweiz einreisen, sollen nach Flüchtlingsansätzen unterstützt werden. Der Bund soll den Kantonen für diese Personen die Pauschale für Flüchtlinge ausrichten.
SFH, CAR: Der unternehmerische Handlungsspielraum in den Kantonen mit wenigen Flüchtlingen ist beschränkt. Für die Berechnung der Pauschale ist eine Orientierung an den SKOS-Richtlinien notwendig.
Administration
SZ, TG, SODK: bezweifeln, dass es langfristig administrative Einsparungen geben werde, da die Kantone ihrerseits auf Kontrollinstrumente wie Präsenzlisten nicht verzichten können. Und die Zahlungen des Bundes sowie die Aufgabenerfüllung Dritter müssten nach wie vor überprüft werden können.
UR, TG: Das neue System führt nur für den Bund zu administrativen Einsparungen.
AR, LU: verlangen, dass die Mehrkosten, die sich aus dem neuen Finanzierungssystem ergeben, vom Bund abgegolten werden.
Datenlage
LU, SZ, UR, FDK, SODK: Die Datenlage ist noch unsicher. Es braucht Investitionen der Kantone in personelle und finanzielle Ressourcen. Bevor nicht gesicherte Zahlen vorlägen, kann die Abgeltung nicht festgelegt werden.
TG, SSV, Stadt Bern: Die Berechnungsgrundlagen bezüglich der Erfassung der realen Kosten sowie die nötige Kostentransparenz bei Bund und Kantonen als Grundlage derart grundsätzlicher Neuerungen ist heute nicht gegeben.
AI, AR, GE, SH, SGV: Es muss der Nachweis erbracht werden können, dass die Registratursysteme AUPER bzw. Ausländer 2000 technisch in der Lage sind, die zur Berechnung der Pauschalen massgebenden Faktoren zeitverzugslos, zuverlässig und in unmittelbarer Nähe zum Ereignisdatum nachzubilden.