Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten

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LU, SZ, SKOS, SODK, FDK, SGV: Die Sozialziele (und Minimalstandards, SFH) müssen in einer Verordnung (LU: in geeigneter Weise; SBK, FMH, EKF [Frauenfragen]: im Gesetz) verankert werden.

SRK: Die Zusammenarbeit zur Bestimmung der sozialpolitischen Ziele soll gesetzlich geregelt werden.

AG: Es ist systemfremd die Kostenrückerstattung von der Erreichung sozialpolitischer Ziele abhängig zu machen.

SRK: begrüsst die Einführung von echten Anreizen zur Erreichung von sozialpolitischen Zielen. Aber: der zusätzliche Aufwand für die Erreichung der Ziele ist vernachlässigt worden. Zudem sollte den regionalpolitischen Unterschieden Rechnung getragen werden.

Vollzug

Zustimmung eher Zustimmung eher Ablehnung Ablehnung

BS, GL, NE, AR, GE, SG, AOZ, BL, GR, JU, SFH, AG, BE, SO, VD, ZH, NW, OW, SZ, DJS CAR, KSF, SGV, SPS, CSP, SAJE,

TG, UR, VS, SRK SGB, SSF, ZFA

ZG, CVP, FDP,

SVP, FDK,

SODK, VKF

SKOS: Es muss auf Gesetzesstufe definiert werden, welche Leistungen mit der Pauschale im Vollzug abzugelten sind.

BS: Es wird in Zukunft von der Vollzugstätigkeit der kantonalen Behörde und vom Erfolg der Rückkehrberatung abhängen, ob die Pauschale die Sozialhilfekosten decken wird.

FDK, CAR: Der Vorschlag bzgl. der Finanzierung für Personen deren Vollzug sistiert wurde ist zu überprüfen.

AR, SG, ZG, VKF: begrüssen grundsätzlich die Einführung eines Finanzierungsmodells, das Kantone belohnt, die negative Entscheide und Wegweisungsverfügungen der Bundesbehörden konsequent vollziehen.

AG, AR, GL, JU, SG, ZG, VKF: Es wird darauf hingewiesen, dass die Kantone nicht allein handeln, sondern auf eine effiziente und erfolgreiche Behandlung der Fälle durch das BFF angewiesen seien und die Dauer des Vollzugsverfahrens kaum mehr beeinflussen können.

JU, SG, VKF, SGV, Stadt Bern: Die Kantone sollten nur dann für die Sozialhilfekosten aufkommen müssen, wenn der Vollzug durchführbar gewesen wäre, jedoch darauf verzichtet oder er zu spät durchgeführt wurde.

ZG: fordert Korrekturfaktor für den Fall, das eine Person nach längerer Vollzugsvorbereitungsphase vorläufig aufgenommen wird.